Seit dem 1.2.2019 gilt die Gästekarte Schwarzatal für Oberweißbach und Lichtenhain an der Bergbahn. Mit ihr sind die Gäste mobil und können zusätzlich von den Erlebnisangeboten der Thüringer Wald Card profitieren.
Nähere Informationen dazu unter Gästekarte Schwarzatal.
Für Oberweißbach und Lichtenhain gilt die Kurbeitragsordnung Thüringens:
In deutschen Erholungsorten und Kurbädern wird als Gegenleistung der zum Nutzen der Gäste geschaffenen Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben.
Die Kurbeitragpflicht sowie die Höhe des Kurbeitrages ergeben sich aus der jeweiligen Kurbeitragssatzung Ihres Urlaubsortes.
Das Erhebungsgebiet ist die Stadt Oberweißbach und deren Ortsteil Lichtenhain an der Bergbahn und der Erhebungszeitraum ist vom 1.1.-31.12. eines jeden Jahres.
Was wird eigentlich mit dem Kurbeitrag gemacht?
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Säule der Finanzierung zur Anschaffung, Unterhaltung und Verwaltung von tuorismusspezifischen Anlagen und Einrichtngen. Der Kurbeitrag ermöglicht viele Selbstverständlichkeiten, durch die Sie Ihren Urlaub besser genießen können.
Der Kurbeitrag wird unter anderem verwendet für:
Gemäß der Kurbeitragssatzung ist der Vermieter zur Ausstellung des Meldescheins inklusive der Gästekarte und zum Einzug des Kurbeitrages unmittelbar nach Ihrer Ankunft verpflichtet.
§ Gesetzliche Grundlage:
Die Erhebung des Kurbeitrages basiert auf dem Thüringer Kommunalsbgabegesetz (ThürKAG) § 9 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.9.2000.
» Kurbeitragssatzung der Stadt Oberweißbach/Thür.Wald als PDF